PEAX und unsere Partner werden von unseren Kunden bevollmächtigt, sowohl nicht-eingeschriebene, wie auch eingeschriebene Briefpost entgegenzunehmen, zu öffnen und diese zu scannen.
Aus behördlicher Sicht sind alle Verfügungen mit Eingang in unserem Scanning Center als bei einem bevollmächtigten Dritten rechtsgültig zugegangen zu betrachten. Was mit den Dokumenten nach der Zustellung geschieht, ist deshalb für die Rechtswirkung der Verfügung nicht von Relevanz.
Wir sind aber bestrebt sicherzustellen, dass der Kunde auf den Eingang von eingeschriebener Post und speziell von Verfügungen hingewiesen wird.
Kurz: Die rechtsverbindliche Eröffnung von Verfügungen über PEAX ist möglich.